Die Bezeichnung »HL II« wird für den Zweiwellenbrecher verwendet. Der Zweiwellenbrecher Typ HL II 1722 verfügt über einen Schneidwerköffnung von 1.700 mm Breite und 2.100 mm Länge. Sämtliche Brecheranlagen werden auf einer geschweißten Stahlprofilkonstruktion mit Hakenaufnahme angeboten, wobei auch stationäre Anlagen auf Stahlstützen, mobile Anlage mit einer StVO zugelassenen Trailerachse oder auf einen Raupenfahrwerk montiert zum Einsatz kommen.
Die Bezeichnung »HL II« wird für den Zweiwellenbrecher verwendet. Der Zweiwellenbrecher Typ HL II 1622 verfügt über einen Schneidwerköffnung von 1.600 mm Breite und 2.260 mm Länge. Sämtliche Brecheranlagen werden auf einer geschweißten Stahlprofilkonstruktion mit Hakenaufnahme angeboten, wobei auch stationäre Anlagen auf Stahlstützen, mobile Anlage mit einer StVO zugelassenen Trailerachse oder auf einen Raupenfahrwerk montiert zum Einsatz kommen.
Die Bezeichnung »HL II« wird für den Zweiwellenbrecher verwendet. Der Zweiwellenbrecher Typ HL II 1617 verfügt über einen Schneidwerköffnung von 1.600 mm Breite und 1.700 mm Länge. Sämtliche Brecheranlagen werden auf einer geschweißten Stahlprofilkonstruktion mit Hakenaufnahme angeboten, wobei auch stationäre Anlagen auf Stahlstützen, mobile Anlage mit einer StVO zugelassenen Trailerachse oder auf einen Raupenfahrwerk montiert zum Einsatz kommen.
Der Zweiwellenbrecher Typ HL UNI 7.5 verfügt über einen Schneidwerköffnung von 1.750 mm Breite und 1.565 mm Länge. Sämtliche Brecheranlagen werden auf einer geschweißten Stahlprofilkonstruktion mit Hakenaufnahme angeboten, wobei auch stationäre Anlagen auf Stahlstützen, mobile Anlage mit einer StVO zugelassenen Trailerachse oder auf einen Raupenfahrwrk montiert zum Einsatz kommen.